Umsetzung der EnEV – Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Eine weitere Änderung wurde 2007 realisiert, die Reglungen der „Europa-EnEV“ – Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (energy performance of buildings) – wurden in nationales Recht umgesetzt. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in der Europäischen Gemeinschaft unter Berücksichtigung der jeweiligen klimatischen und lokalen Bedingungen zu unterstützen. Die Richtlinie enthält Anforderungen hinsichtlich:
– des allgemeinen Rahmens zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden,
– der Anwendung von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz neuer Gebäude,
– der Anwendung von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz bestehender großer Gebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden sollen,
– der Erstellung von Energieausweisen für Gebäude und
– regelmäßiger Inspektionen von Heizkesseln und Klimaanlagen in Gebäuden und einer Überprüfung der gesamten Heizungsanlage, wenn deren Kessel älter als 15 Jahre sind.
Prüfung von alternativen Systemen
Neue Gebäude müssen die in der EU-Richtlinie erwähnten, aber nicht konkret benannten Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz erfüllen. Die Vorgabe der Mindestanforderungen obliegt den Mitgliedsstaaten. Bei neuen Gebäuden mit einer Gesamt-Nutzfläche von mehr als 1000 m² müssen zukünftig die technische, ökologische und wirtschaftliche Einsetzbarkeit alternativer Systeme wie– dezentraler Energieversorgungssysteme auf der Grundlage von erneuerbaren Energieträgern,
– KWK,
– Fern-/Blockheizung oder Fern-/ Blockkühlung,
– Wärmepumpen vor Baubeginn berücksichtigt werden.
