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Umsetzung der EnEV – Das Fachhandwerk und die Unternehmererklärung

Während der Energiebedarfsausweis bereits in der Planungsphase erstellt werden muss, dient die Fachunternehmererklärung, die die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur EnEV in den meisten Bundesländern fordert, zur Bestätigung, dass die ursprünglich geplante oder eine bessere Anlagentechnik auch tatsächlich eingebaut wurde. Der ausführende Fachhandwerker bestätigt hierin, dass eine anzugebende Anlagenaufwandszahl, die nicht größer sein sollte als im Energiebedarfsausweis festgelegt, auch tatsächlich erreicht wird und beschreibt Kesselbauart, Reglung, Pumpen, Wärmedämmungen etc. Das Vorhandensein der Unterlagen wird in einigen Bundesländern durch den Schornsteinfeger überprüft.

Fachunternehmererklärung zur EnEV (Auszug) Allgemeine Daten zum Bauvorhaben

Erklärung zu:
■ Heizkessel (Bauart, ...)
■ Wärmedämmung der Rohre
■ Regelung, Pumpen
■ Warmwasseranlage
■ Lüftungsanlage
■ Anlagenaufwandszahl ep des Gesamtsystems, ggf. mit Bezug zu nachgewiesenen Produktkennwerten
Unterschrift des Fachhandwerkers

Von Georg am 11.03.09 17:29 | | Kommentare (0) | TrackBacks (0)

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