EnEV Auswirkungen auf die gesamtheitliche Gebäudeplanung
Zusammenhang von Anlagentechnik und Bauphysik
Ein beispielhaftes Einfamilienwohnhaus, eine Verknüpfung von Anlagentechnik und Bauphysik:– AN = 200 m²,
– A/Ve = 0,9,
– qP,zul = 127,4 kWh/(m²•a) [140,7 kWh/(m²• a) für dezentral elektrische Trinkwassererwärmung],
– qh = 70 kWh/(m²• a)
Die betrachteten Anlagenbeispiele sind der DIN V 4701 Teil 10, Beiblatt 1 entnommen. Nach der DIN V 4701 Teil 10 ist die Anlagenaufwandszahl vom Jahres-Heizwärmebedarf abhängig und nicht konstant. Für eine ausführliche Berechnung müsste in mehreren Schritten vorgegangen werden: Zunächst wird für einen angenommenen Jahres-Heizwärmebedarf [hier 70 kWh/(m²•a)] und die gewählte Anlagentechnik das zugehörige eP ermittelt. Werden dann aufgrund des Ergebnisses an der Gebäudehülle Veränderungen vorgenommen, so ist eine erneute Berechnung der eP-Zahl mit dem neuen Jahres-Heizwärmebedarf durchzuführen. Veränderungen an der Gebäudehülle sind dann notwendig, wenn im ersten Berechnungsschritt der zulässige Primärenergiebedarf überschritten wird (Maßnahme: Senkung des Jahres- Heizwärmebedarfs). Die Anlagenaufwandszahlen sind dagegen immer auf einen Jahres-Heizwärmebedarf von 70 kWh/(m²•a) bezogen. Zu beachten ist auch, dass der zulässige Primärenergiebedarf für das Beispiel der Elektro- Direktheizung aufgrund der dezentral elektrischen Trinkwassererwärmung mit 140,7 kWh/(m²•a) deutlich höher sein darf als bei den übrigen Anlagentechniken. Für höhere Aufwandszahlen eP wie beispielsweise bei der Stromheizung ein höheres Dämmniveau erforderlich, um die EnEV einzuhalten.
Andererseits kann bei einer besonders verlustarmen Anlagentechnik (z. B. Wärmepumpe) ein Jahres- Heizwärmebedarf von weit über 100 kWh/(m²•a) möglich werden, ohne den zulässigen Primärenergiebedarf zu überschreiten. Hier ist allerdings die Beschränkung des Transmissions-Wärmeverlustes HT´ nach EnEV zu berücksichtigen, so dass sich – auf das Beispielgebäude [HT´ = 0,47 W/(m²•K)] bezogen – ein maximal zulässiger Jahres- Heizwärmebedarf von etwa 85 kWh/(m²•a) ergibt (Niveau der WSchV 95). Anlagen- Aufwandszahlen, die grundsätzlich einen höheren Jahres-Heizwärmebedarf zulassen, können nicht zur Verringerung der Wärmedämmung genutzt werden. Dem Architekten und Planer eröffnen sich damit Möglichkeiten, unter gestalterischen und finanziellen Gesichtspunkten den günstigsten Kompromiss zu finden. Fallweise wird eine verbesserte Anlagentechnik dafür sorgen können, dass bestimmte Wärmedämm-Maßnahmen, die besonders aufwändig oder gestalterisch störend wären, verzichtbar werden.
