Anlagentechnik für die EnEV – Holzverbrennung
Die Tatsache, dass Pelletskessel CO2-neutral arbeiten, führt zu einer besonderen Betrachtung im Rahmen der EnEV. Die überarbeitete Fassung der DIN V 4701 Teil 10 sieht als Primärenergiefaktor fP für Holzfeuerung den Faktor 0,2 vor. Daraus ergeben sich in der EnEV- Berechnung sehr niedrige Primärenergiebedarfe. Mit der Novellierung der EnEV sind diese Werte seit Dezember 2004 „amtlich“ und können generell genutzt werden.
