Brennwerttechnik - Kondenswasserbehandlung
Das während des Heizbetriebes im Wärmeerzeuger und in der Abgasleitung anfallendes Kondenswasser muss abgeleitet werden. Bei einem Gasverbrauch von 3000 m³/a in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus können immerhin rund 3000 bis 3500 l/a Kondenswasser entstehen. In Abhängigkeit von der Rücklauftemperatur stellt sich eine bestimmte Abgastemperatur ϑA ein, die wiederum die Kondensatzahl α beeinflusst. α wird 1, wenn die gesamte theoretisch mögliche Kondenswassermenge entsteht (Vollkondensation). Da der pH-Wert in Richtung „sauer” verschoben ist und Inhaltsstoffe im Kondenswasser enthalten sein können, hat die Abwassertechnische Vereinigung das Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 251 herausgegeben, dessen Regeln die meisten kommunalen Abwasserordnungen zugrunde liegen.
Direkte Einleitung von Kondenswasser
Für Gas-Brennwertkessel unter 25 kW bestehen keine Bedenken gegen eine direkte Einleitung. Der Kondenswasseranteil am gesamten Abwasseraufkommen ist so gering, dass eine ausreichende Verdünnung durch häusliches Abwasser gewährleistet ist. Gleiches gilt für Öl- Brennwertkessel, die ausschließlich mit schwefelarmem Heizöl betrieben werden. Auch bei höheren Nenn- Wärmeleistungen bis 200 kW kann das Kondenswasser von Gas-/Öl- Brennwertanlagen (Voraussetzung: schwefelarmes Heizöl) ohne Neutralisation eingeleitet werden, wenn die Randbedingungen erfüllt werden. Diese Randbedingungen sind so festgelegt, dass mindestens eine Verdünnung mit normalen Abwässern im Verhältnis 1: 20 erreicht wird. Für die Genehmigung zur Einleitung ist bei allen Brennwertgeräten die jeweilige örtliche Untere Wasserbehörde zuständig, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten die Entscheidung fällt. Werkstoffe für Kondenswasserleitungen Sofern von der Einleitungs- bis zu einer Sammelstelle eine Rohrleitung ausschließlich für Kondenswasser genutzt wird und keine Verdünnung – auch nicht gelegentlich – stattfindet, sollten besondere Werkstoffe gewählt werden. Nach Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 251 sind dies:– Steinzeugrohre
– PVC- hart- Rohre
– PVC-Rohre
– PE-HD-Rohre
– PP-Rohre
– ABS/ASA- Rohre
– Nichtrostende Stahlrohre
– Borosilikat- Rohre.
Der Kondenswasserablauf zum Abwasser- Kanalanschluss muss einsehbar und sollte mit einem Geruchsverschluss versehen sein.
