Die Sonderförderung – Zuschuss für Baubegleitung
Wer eine im Rahmen des Programms "Energieeffizient Sanieren" in der Kredit- oder Zuschussvariante geförderte Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (EnEV2007) oder eine Kombination von mindestens 2 Einzelmaßnahmen durch einen externen Sachverständigen begleiten lässt, kann für diese Maßnahmen zusätzlich den Zuschuss für Baubegleitung beantragen. Ein Sachverständiger im Sinne der Förderrichtlinien ist ein im Bundesprogramm "Vor-Ort- Beratung" oder vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. zugelassener Energieberater oder eine nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) Ausstellungsberechtigte Person. Im Rahmen einer fachgerechten Baubegleitung muss der Sachverständige mindestens folgende Leistungen erbringen.
• Detailplanungen, sofern anlagentechnische Komponenten (z. B. Lüftungs- oder Heizungsanlagen) eingebaut bzw. erneuert werden
• Unterstützung bei der Angebotsauswertung
• Mindestens eine Baustellenbegehung vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. vor Verschließen eventueller Bekleidungen
• Übergabe der Haustechnik inklusive technischer Einweisung des Eigentümers bzw. Betreibers in die Haus- und Regelungstechnik, sofern anlagentechnische Komponenten (z. B. Lüftungs- oder Heizungsanlagen) eingebaut bzw. erneuert werden.
