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Die Sonderförderung – Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen

Der Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen durch eine im Programm "Energieeffizient Sanieren" oder im BAFA- Programm "Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" Marktanreizprogramm) förderfähige Heizungsanlage wird mit einem zusätzlichen Zuschuss je abgebautes Gerät gefördert. Der Zuschuss für den Austausch der Nachstromspeicherheizungen beträgt 200 Euro je abgebauten Geräts. Die Gewährung des Zuschusses ist an die Erneuerung der Heizung gebunden.

Von Georg am 15.05.09 13:42 | | Kommentare (4) | TrackBacks (0)

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Kommentare

Burghard schreibt am 22.11.09 15:57:

Hallo,

wie muss der Abbau der Nachtspeicheröfen nachgewiesen werden? Möchte meine Nachtspeicheröfen durch eine Gasheizung ersetzen.

Gruß
Burghard

Meike schreibt am 6.01.10 15:35:

Hallo,
wo muß ich die Förderung beantragen und wie muß der Abbau nachgewiesen werden?
MFG
M. Schmitz

Stenzel schreibt am 17.02.10 22:38:

Habe von der BAFA die Auskunft bekommen, dass der Abbau von Nachtspeicherheizungen nicht gefördert wird.
Was stimmt nun und wenn es doch gefördert wird, wie muß der Antrag aussehen??
MFG
H. Stenzel

Maik schreibt am 23.02.10 15:06:

Nach meinem Wissen werden seit dem 31.01.2010 keine Anträge mehr akzeptiert, nur noch die bereits eingeschickten werden Bearbeitet. Ob und wann es wieder Förderungen gibt weiß ich allerdings nicht.

Schreiben Sie uns bitte!

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