Die Sonderförderung – Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen
Der Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen durch eine im Programm "Energieeffizient Sanieren" oder im BAFA- Programm "Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" Marktanreizprogramm) förderfähige Heizungsanlage wird mit einem zusätzlichen Zuschuss je abgebautes Gerät gefördert. Der Zuschuss für den Austausch der Nachstromspeicherheizungen beträgt 200 Euro je abgebauten Geräts. Die Gewährung des Zuschusses ist an die Erneuerung der Heizung gebunden.

Hallo,
wie muss der Abbau der Nachtspeicheröfen nachgewiesen werden? Möchte meine Nachtspeicheröfen durch eine Gasheizung ersetzen.
Gruß
Burghard